Abofalle im Internet - Wie wehre ich mich?
Betrug im Internet: Wie wehrt man sich gegen eine Abofalle? Der Anwalt Helmut Schneider gibt wichtige Hinweise. Rechtsanwalt Helmut Schneider warnt vor Abofallen im Internet und gibt Verhaltenstipps.
Der Referent ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht. Frage:Was ist mit dem Schlagwort „Abofallen im Internet“ gemeint?Antwort:Das sind die dubiosen Versuche, arglose Nutzer des Internets mit scheinbar kostenlosen Dienstleistungen, SMS-Angeboten und Probe-Abos mit Tricks zu vermeidlichen Vertragsabschlüssen zu bringen.Frage: Woran erkennt man in der Regel die unseriösen Angebote und Abofallen? Antwort: Äußerste Vorsicht ist geboten, wenn bei kostenfreien Angeboten persönliche Daten wie Namen und Adressen abgefragt werden oder sogar bei angeblich kostenlosen Angeboten die Bankverbindung abgefragt wird. Die Alarmglocken sollten auch läuten, wenn per Mausklick allgemeine Geschäftsbedingungen akzeptiert werden sollen, obwohl das doch Angebot kostenlos ist. Frage:Wie kann sich der Nutzer vor Abofallen schützen? Antwort: Sobald die persönlichen Daten abgefragt werden, sollte man sinnvoller Weise die Homepage sofort verlassen, auf keinen Fall jedoch per Mausklick die allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptieren. Oft versuchen die Anbieter, durch diesen Trick einen Vertragsabschluss zu konstruieren. Sofern die „Falle“ doch zugeschnappt hat und die allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Mausklick akzeptiert sind, sollte man unbedingt sofort einen Widerruf per Email senden und um Eingangsbestätigung bitten. Wenn dann doch eine Rechnung ins Haus kommt: sollte der Verbraucher weder zahlen, noch ein windiges Vergleichsangebot annehmen. Die Firmen wissen, dass ihre Geschäftspraktiken einer gerichtlichen Überprüfung kaum standhalten und lassen es normaler Weise auf keine Auseinandersetzung ankommen. Hier ist massiver Widerstand, am besten mit Hilfe eines Rechtsanwalts, zwingend erforderlich und auch in der Regel erfolg.